Wir haben für all Ihre Wünsche ein offenes Ohr.
Auch wenn es sich um keine alltäglichen Sachen handelt.
Sprechen Sie mit uns und wir lassen uns etwas einfallen, auch wenn es nur bedingt mit unserem Beruf zu tun hat.
So zum Beispiel diese alte Gußbadewanne die zu einer orginellen Sitzgelegenheit umfunktioniert worden ist.
Feuerschalen Made bei Heizungsbau (Markus Eichberger). Alte Heizungsausdehnungsgefäße werden zu neuer Funktion umgebaut.
Eisenblume
Feuerblume
Wenn es mal was orginelles sein soll "WC-Barhocker".
Sie wollen Ihr altes Klo und den Spülkasten dazu nicht entsorgen, kein Problem.
Wir hängen es Ihnen an die Wand und Sie können Ihre Blumen reinpflanzen.
Seit dem 1. Januar 2024 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz oder auch Heizgesetz. Das Wichtigste zuerst: Wenn Sie bereits mit Gas heizen, ändert sich für Sie nichts! Und die künftigen
Anforderungen können Sie mit einer Gasheizung erfüllen. Ziel des GEG ist es, den Anteil erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung schrittweise zu erhöhen, bis im Jahr 2045 der gesamte
Gebäudebestand klimaneutral heizt – z.B. durch den Einsatz von Biogas oder grünem Wasserstoff. Das GEG legt fest, wie die Gasversorgung nach und nach auf grüne Gase umgestellt werden soll.
Vereinfacht gesagt bedeutet das: Ihr Gastarif muss zu bestimmten Zeitpunkten einen Mindestanteil Biogas enthalten. Welche Vorgaben für Sie gelten, ist davon abhängig, wann Sie eine Gasheizung
einbauen oder erneuern und was der kommunale Wärmeplan in Ihrer Gemeinde vorsieht