Thermische Solaranlagen

Informationen bzw. Höhe div. Fördermöglichkeiten finden Sie bei Solarförderung.de. Da sich die Beihilfen ständig ändern, lassen Sie sich doch die für Sie beste Variante ausrechnen. Anträge erhalten Sie bei uns oder beim Bundesamt für Wirtschaft.

Beispiele unserer Installierten Anlagen:

Zweifamilienhaus mit 4 x 1000 Liter Pufferspeicher, Kollektorfläche 20,8 m² aufgeständert auf ca. 50° Neigung, Nachheizung mit bestehender Fernheizung

Sonnenhaus mit 13,5m² Fasadenkollektoren und 30m² Indachkollektoren, Pufferspeicher 9400 Liter Nachheizung mit Heizeinsatz im Wohnraum mit 28 kW Wasserleistung

Mehrfamilienhaus mit Pelletkessel und Kollektoren an Balkon

Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten
Kollektorfläche: 20.8 m²
Pufferspeicher: 3 x 800 Liter
Zusatzheizung: Windhager Holzkessel 29 kW

Zweifamilienhaus mit Holzheizung und Heizungsunterstützender Solaranlage
Kollektorfläche 15 m² an Hauswand bzw Balkongeländer
Pufferspeicher 3000 Liter
Zusatzheizung: Winhager Holzkessel mit 29 kW

Gewerbeanbau:Aufständerung unseres Kollektors FKA 240 auf Flachdach 20m² mit 45° Neigung, Pufferspeicher 2 x 2000 Liter

Nachheizung mit Heizeinsatz im Wohnraum bzw Gas-Brennwertkessel

Gewerbeanbau:Aufständerung unseres Kollektors FKA 240 auf Flachdach 20m² mit 45° Neigung, Pufferspeicher 2 x 2000 Liter Nachheizung mit Heizeinsatz im Wohnraum bzw Gas-Brennwertkessel

Hier sehen Sie einen Indachkollektor. Vorteile eines Indachkollektors sind ua. optische Gesichtspunkte, Anschlüsse, Rohre und Isolierungen sind dem Wetter nicht ausgesetzt, sowie die Einsparung von Dachplatten(insbesondere beim Neubau).

Einfamilienhaus mit Pelletofen im Wohnzimmer und 15 m² Solaranlage auf dem Dach.
Aktuelle Werte der Anlage.

Sonnenhaus mit 60m² Winkler IndachKollektor als Sonderkollektor mit Schrägschnitt an Wiederkehre

Auch wenn das Dach keine Südausrichtung hat, ist eine Aufständerung möglich.

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© Markus Eichberger

Aktuelles

Ihr Energieversorger vor ORT Gemeindewerke Peissenberg 

 

 

 

Infos der ESB zum GEG2024

 

Das Gebäudeenergiegesetz.
Seit dem 1. Januar 2024 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz oder auch Heizgesetz. Das Wichtigste zuerst: Wenn Sie bereits mit Gas heizen, ändert sich für Sie nichts! Und die künftigen Anforderungen können Sie mit einer Gasheizung erfüllen. Ziel des GEG ist es, den Anteil erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung schrittweise zu erhöhen, bis im Jahr 2045 der gesamte Gebäudebestand klimaneutral heizt – z.B. durch den Einsatz von Biogas oder grünem Wasserstoff. Das GEG legt fest, wie die Gasversorgung nach und nach auf grüne Gase umgestellt werden soll. Vereinfacht gesagt bedeutet das: Ihr Gastarif muss zu bestimmten Zeitpunkten einen Mindestanteil Biogas enthalten. Welche Vorgaben für Sie gelten, ist davon abhängig, wann Sie eine Gasheizung einbauen oder erneuern und was der kommunale Wärmeplan in Ihrer Gemeinde vorsieht

 

 

 

Aktuelle Förderungen 2025 BAFA Förderüberblick

Infos zu aktuellen Fördermöglichkeiten